AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Online-Shops

Stand 26. September 2013

Inhalt:

a) AGB für Geschäftskunden

b) AGB für Privatpersonen


A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Die hier unter Abschnitt A ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden.


§ 1 Anwendungsbereiche

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder abweichend Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen der G. MAIER Elektrotechnik GmbH und dem Besteller vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sind ohne schriftliche Bestätigung des Verwenders ungültig.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Bestellung

2.1 Bei größeren Bestellungen einzelner Produkte behält sich G. MAIER Elektrotechnik GmbH das Recht vor, die Lieferzeit auf bis zu 20 Wochen zu verlängern.

2.2 Der Vertrag kommt ohne Erklärung gegenüber dem das Angebot abgebenden Besteller bereits durch Annahme des Angebots durch G. MAIER Elektrotechnik GmbH zustande. Der Besteller verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Über die Annahme seines Angebots wird der Besteller entweder per E-Mail unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren. Die Bestätigung des Zugangs einer im elektronischen Geschäftsverkehr bei G. MAIER Elektrotechnik GmbH eingehenden Bestellung stellt nicht die Annahme des Angebotes dar.

2.4 Durch die Bestellung verlangt der Besteller ausdrücklich die Übersendung der Ware in Verpackungen, die dazu dienen, die Ware vor Transportschäden zu bewahren, oder die der Sicherheit des Transports dienen (Transportverpackungen).

2.5 G. MAIER Elektrotechnik GmbH wird - vorbehaltlich etwaiger Preiserhöhungen auf Grund gestiegener Herstellungs-- bzw. Beschaffungskosten von mehr als 5 % gemäß § 3.2 oder vorbehaltlich etwaiger Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite oder dem Katalog die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen des Katalogs oder der Webseite annehmen. Wird nach Vertragsschluss für G. MAIER Elektrotechnik GmbH erkennbar, dass die Annahme eines Angebots zu Bedingungen erfolgt ist, die auf einem Schreib-, Druck- oder Rechenfehler auf der Webseite oder dem Katalog beruhen, ist G. MAIER Elektrotechnik GmbH zum Rücktritt berechtigt. Gleiches gilt auch bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers.

2.6 Auf der Webseite enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts--, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Waren bleiben G. MAIER Elektrotechnik GmbH nach beliebigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.

2.7 Angaben über Eigenschaften der Waren sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von G. MAIER Elektrotechnik GmbH schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Gewährleistungen sind für G. MAIER Elektrotechnik GmbH nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von G. MAIER Elektrotechnik GmbH im Einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Bestellers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung.

§ 3 Preise

3.1 Alle Preise sind in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind - vorbehaltlich etwaiger Preiserhöhungen auf Grund gestiegener Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten gemäß § 3.2 - verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt.

3.2 G. MAIER Elektrotechnik GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich die Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten nach Vertragsabschluss um mehr als 5 %, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, erhöhen. Die Erhöhung der Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten wird dem Besteller nachgewiesen und berechtigt diesen nach seiner Wahl zum Rücktritt.

§ 4 Lieferung

4.1 Bestellte Ware wird durch G. MAIER Elektrotechnik GmbH an den Besteller versandt. Die Versandkosten trägt der Besteller.

4.2 Gerät die G. MAIER Elektrotechnik GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug von mehr als 16 Wochen, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal 3 % des Lieferwertes zu verlangen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die G. MAIER Elektrotechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank pro Jahr zu fordern. Falls der G. MAIER Elektrotechnik GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.2 G. MAIER Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs ist die G. MAIER Elektrotechnik GmbH zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.

5.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der G. MAIER Elektrotechnik GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.4 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird der G. MAIER Elektrotechnik GmbH eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so ist die G. MAIER Elektrotechnik GmbH berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

5.5 Die G. MAIER Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der G. MAIER Elektrotechnik GmbH, bis der Besteller alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Forderungen gezahlt hat, die die G. MAIER Elektrotechnik GmbH jetzt und künftig gegen ihn hat.

6.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Diese Berechtigung erlischt, wenn über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Besteller tritt der G. MAIER Elektrotechnik GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von G. MAIER Elektrotechnik GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die G. MAIER Elektrotechnik GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die G. MAIER Elektrotechnik GmbH verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für G. MAIER Elektrotechnik GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der G. MAIER Elektrotechnik GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die G. MAIER Elektrotechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im Übrigen die Regelungen des § 6.2.

§ 7 Mängelprüfung und Beweislast

7.1 Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Besteller dies G. MAIER Elektrotechnik GmbH unverzüglich (innerhalb von 5 Tagen) anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt, es sei denn, G. MAIER Elektrotechnik GmbH hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von G. MAIER Elektrotechnik GmbH geliefert wird.

7.2 Erhebt der Besteller unberechtigte Mängelrügen aufgrund eigenen Verschuldens, so ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung des Mangels veranlassten Kosten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei G. MAIER Elektrotechnik GmbH gültigen Stundensätze zu tragen.

7.3 Bestreitet G. MAIER Elektrotechnik GmbH die Mangelhaftigkeit der Ware, obliegt dem Besteller der Beweis, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

§ 8 Mängelansprüche des Bestellers

8.1 Liegt ein von G. MAIER Elektrotechnik GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist G. MAIER Elektrotechnik GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.

8.2 Ist G. MAIER Elektrotechnik GmbH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die G. MAIER Elektrotechnik GmbH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

8.3 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers, falls die Waren an einen Verbraucher weiterveräußert werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Für den Umfang der Rückgriffansprüche gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.

§ 9 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

9.1 Die Haftung von G. MAIER Elektrotechnik GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

9.2 G. MAIER Elektrotechnik GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

9.3 Soweit G. MAIER Elektrotechnik GmbH gemäß 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die G. MAIER Elektrotechnik GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die G. MAIER Elektrotechnik GmbH bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

9.4 Haftet G. MAIER Elektrotechnik GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 500 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von G. MAIER Elektrotechnik GmbH

9.6 Soweit G. MAIER Elektrotechnik GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von G. MAIER Elektrotechnik GmbH geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

9.7 Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von G. MAIER Elektrotechnik GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Verwendungsbedingungen

Die von G. MAIER Elektrotechnik GmbH vertriebenen Produkte haben keine Zulassung für den Einsatz in sicherheitskritischen Systemen und solchen Anwendungen, bei denen aus einer Fehlfunktion Personenschäden, Lebensgefahr oder schwere Sachschäden resultieren können. Verwendet oder verkauft der Besteller solche Produkte für den Einsatz in Systemen oder Anwendungen für die keine Zulassung des Produkts besteht, trägt er alleine die Verantwortung dieser Verwendung oder dieses Verkaufs.

§ 11 Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht, erhöht sich die Verjährungsfrist entsprechend auf das Mindestmaß. Im Übrigen bleiben gesetzlich zwingende Verjährungsregelungen für Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen unberührt. Unberührt bleibt außerdem die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz [soweit ein solches existiert].

§ 12 Rückgabe, Fehlbestellungen

12.1 Der Besteller kann die von ihm bestellten Produkte innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum auf eigene Kosten an G. MAIER Elektrotechnik GmbH zurücksenden, wenn diese zum Zeitpunkt der Rückgabe noch bei G. MAIER Elektrotechnik GmbH im Programm sind und deren Originalverpackungen nicht geöffnet oder beschädigt sind. Ab dem 22. Tag bis zum 30. Tag ist die Rücknahme gegen eine Gebühr von 20 % oder Ersatzbestellung möglich. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Einholung einer Reklamationsnummer und Absendung der Ware. Leuchtmittel und Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

12.2 Der Besteller ist nur befugt, gelieferte Ware an G. MAIER Elektrotechnik GmbH zurückzusenden, wenn er diese in den Originalverpackungen an G. MAIER Elektrotechnik GmbH zurücksendet und G. MAIER Elektrotechnik GmbH der Rücksendung vorher durch Vergabe einer Reklamationsnummer zustimmt. Liegt ein Verschulden des Bestellers vor (Falschbestellung, Doppelbestellung, Verpackungseinheit nicht beachtet etc.), ist G. MAIER Elektrotechnik GmbH berechtigt, dem Besteller die vertragsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.

12.3 Werden Waren ohne vorherige Rückfrage an die G. MAIER Elektrotechnik GmbH zurückgeschickt, entbindet dies den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. G. MAIER Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, die Waren ersatzlos zu vernichten, sofern der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch G. MAIER Elektrotechnik GmbH die Ware zurücknimmt. Die Ansprüche des Bestellers im Fall von Mängeln bleiben hiervon unberührt.

12.4 Der Besteller verpflichtet sich, gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten nach den Vorschriften des Elektrogesetzes ordnungsgemäß zu entsorgen. G. MAIER Elektrotechnik GmbH ist zur Rücknahme und Entsorgung gelieferter Ware nach den Vorschriften des Elektrogesetzes nicht verpflichtet. Der Besteller stellt die G. MAIER Elektrotechnik GmbH im Innenverhältnis von den Pflichten des [§ 10 Abs. 2] 1 Elektrogesetz [entsprechende Vorschrift des jeweiligen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Direktiven betreffend "Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE" und "Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances, RoHS", soweit ein solches existiert] und damit im Zusammenhang stehender möglicher Ansprüche Dritter frei. Der Besteller hat sich in dem Fall, dass er die gelieferte Ware an Dritte weitergibt, gegenüber diesen zu verpflichten, die Ware nach Beendigung der Nutzung zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen; alternativ hat er diese Pflicht vertraglich seinen Kunden aufzuerlegen, sofern diese gewerblich handeln.

[1] Wortlaut: "Jeder Hersteller ist verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte, die als Neugeräte nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, ab diesem Zeitpunkt eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Zur Entsorgung von Altgeräten, die nicht aus privaten Haushalten stammen und als Neugeräte vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer verpflichtet. Hersteller und Nutzer können von den Sätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen treffen. Der Entsorgungspflichtige hat die Altgeräte oder deren Bauteile wiederzuverwenden oder nach § 11 zu behandeln und nach § 12 zu entsorgen sowie die Kosten der Entsorgung zu tragen."

§ 13 Exportkontrolle

13.1 In Anerkennung der amerikanischen und sonst anwendbaren (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller, vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von G. MAIER Elektrotechnik GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente auf seine Kosten selbst einzuholen.

13.2 Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder sonstige (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzforderungen. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass G. MAIER Elektrotechnik GmbH nicht verpflichtet ist, dem Besteller eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von seinen eigenen Vorlieferanten zu beschaffen, sofern sich G. MAIER Elektrotechnik GmbH hierzu nicht ausnahmsweise im konkreten Einzelfall schriftlich gegenüber dem Besteller bereit erklärt.

§ 14 Verschiedenes

14.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von G. MAIER Elektrotechnik GmbH der Gerichtsstand, also Reutlingen.

14.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von G. MAIER Elektrotechnik GmbH Erfüllungsort

14.3 Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

14.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit G. MAIER Elektrotechnik GmbH entstehen, ist ausgeschlossen.

14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.


G. MAIER Elektrotechnik GmbH
G.-Schwab-Str. 16, D-72762 Reutlingen
Telefon: +49 71 21 / 26 90-0
Fax: +49 71 21 / 26 90-90

Geschäftsführer:
Hans-Jürgen Maier
Kristin Maier-Müller

AG Stgt. HRB 351281
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE146479408


B) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatpersonen

Die hier unter Abschnitt B ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Privatpersonen, die die Ware auch nur für private Zwecke verwenden.

§ 1 Anwendungsbereiche

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder abweichend Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen der G. MAIER Elektrotechnik GmbH und dem Besteller vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sind ohne schriftliche Bestätigung des Verwenders ungültig.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Durch Klicken auf den Button „Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab und ist mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.2 Die nach Absenden der Bestellung versendete Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei G. MAIER Elektrotechnik GmbH eingegangen ist, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von G. MAIER Elektrotechnik GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wir oder spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung.

2.4 Ihre Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

§ 3 Warenverfügbarkeit

Ist die zum Zeitpunkt der Bestellung bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich G. MAIER Elektrotechnik GmbH vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.

§ 4 Zahlung

4.1 Alle Preise auf www.maier-onlineshop.de sind in Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Dem Kunden stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlarten zur Verfügung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von G. MAIER Elektrotechnik GmbH.

§ 6 Widerrufsrecht des Verbrauchers

6.1 Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312d i. V. m. § 355 BGB zu.

6.2 Wird der Kaufvertrag durch den Kunden widerrufen, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 400 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, und auch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 400 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§ 7 Haftung

7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von G. MAIER Elektrotechnik GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet G. MAIER Elektrotechnik GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von G. MAIER Elektrotechnik GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Mängelansprüche

8.1 Während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche kann der Kunde seine Ansprüche wegen Mängeln der Ware gegenüber G. MAIER Elektrotechnik GmbH geltend machen.

8.2 Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Der Gerichtsstand ist Reutlingen.

9.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.


G. MAIER Elektrotechnik GmbH
G.-Schwab-Str. 16, D-72762 Reutlingen
Telefon: +49 71 21 / 26 90-0
Fax: +49 71 21 / 26 90-90

Geschäftsführer:
Kristin Maier-Müller

AG Stgt. HRB 351281
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE146479408